Directors and Officers – D&O Versicherung

Wer entschei­det, trägt die Ver­ant­wor­tung und haftet für Fehlentschei­dun­gen im Zweifel mit seinem Pri­vatver­mö­gen.
„D&O“ ste­ht für „Direc­tors and Offi­cers“ (zu Deutsch „Vorstände und Auf­sicht­sräte“). Als eine spezielle Form der Ver­mö­gen­schaden­haftpflichtver­sicherung dient sie für eben diese Organe, aber auch Geschäfts­führer, Prokuris­ten und andere Führungskräfte als “Berufshaftpflichtversicherung”.Ihre Auf­gabe ist es die per­sön­lichen Haf­tungsrisiken geset­zlich­er oder zum Teil ver­traglich­er Natur auf die D&O‑Versicherer zu übertragen.

Wer braucht eine D&O Versicherung?

Nicht nur durch Pflichtver­let­zun­gen von Vorstän­den und Auf­sicht­sräten großer Konz­erne kön­nen unvorherse­hbare Ver­mö­gen­schä­den entste­hen. Auch für viele andere lei­t­ende Angestellte, bis hin zum Geschäfts­führer bis über den Prokuris­ten, ist eine D&O Ver­sicherung wegen des erhöht­en Haf­tungsrisiko von Führungskräften notwendig. Dies gilt in Großun­ternehmen genau­so wie in kleinen und mit­tel­ständis­chen Fir­men oder Vere­inen und Stiftungen.

Wie kann eine D&O Versicherung schützen?

Die primäre Auf­gabe der D&O Ver­sicherung ist die Vor­stands- oder Geschäfts­führerhaf­tung zu ver­sich­ern. Dies bein­hal­tet sowohl die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, als auch die Befriedi­gung berechtigter Ansprüche inkl. ver­bun­den­er Anwalts-/Ver­fahren­skosten.

Grund­sät­zlich sollte die D&O Ver­sicherung an Ihr Risiko­pro­fil angepasst wer­den, um im Schaden­fall auch wirk­sam zu schützen.

Wie in anderen Bere­ichen der Wirtschaft haben sich D&O‑Anbieter eben­falls stark spezial­isiert, was Sie unbe­d­ingt bei der Auswahl beacht­en soll­ten. Da sich dies stetig ändert soll­ten die Auswahl der zu Ihnen passenden D&O‑Versicherung auch unbe­d­ingt einem fachkundi­gen Berater überlassen.

Wir berat­en Sie gerne hin­sichtlich des für Sie passenden Konzeptes sowie der opti­malen Ver­sicherungssumme, um im Schaden­fall keine neg­a­tive Über­raschung zu erleben.