Grundfähigkeitsversicherung
Fähigkeitenkatalog 1: Verlust von mindestens einer Fähigkeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Fähigkeitenkatalog 2: Verlust von mindestens drei Fähigkeiten über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Fähigkeitenkatalog 3: Verlust von mindestens einer Fähigkeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
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