Objektbeschreibung
Es handelt sich um 2 Grundstücke, auf einem Grundstück befindet sich ein Haus aus dem Jahr 1889 das noch abgerissen werden muss. Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich. Bebaubar wie Nachbarbebauung. Eine Baugenehmigung liegt nicht vor. Auf dem Grundstück kann in 3‑geschossiger Bauweise ein Mehrfamilienhaus gebaut werden.
Vorstellbar wären im Erdgeschoss z.B. Arztpraxen und darüber Eigentumswohnungen mit Balkonen. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist viel Platz für Garagen oder Stellplätze.
Lage
Das Grundstück befindet sich in Herten Süd-Ost.