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Vorsorgevollmacht - zu Lebzeiten vorsorgen!

Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit - plötzlich sind Sie auf andere angewiesen.
Den Alltag bewältigen, das ist die eine Seite.
Die andere ist ...

  • wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin?
  • wer regelt meine Bankangelegenheiten?
  • wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde?
  • wo werde ich leben, wenn ich in meiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann?
  • wer entscheidet für mich?

Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben und aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, dann entscheidet "Vater Staat" für Sie. Der kennt zwar Ihre Sozialversicherungsnummer, aber kennt er Ihre persönlichen Wünsche in solch einer Situation?
Das Vormundschaftsgericht kann für Sie einen fremden Betreuer einsetzen.
Es ist nämlich nicht richtig, dass automatisch der Ehepartner oder ein naher Angehöriger entscheiden darf.

Für die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson mit Ihren rechtlichen und persönlichen Anliegen, benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht.

  • Wir beraten Sie und entwerfen eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Vorsorgevollmacht.
  • Wir beraten Sie auch über die durchaus problematischen Seiten der Vorsorgevollmacht.
    Denn was viele nicht wissen, der Bevollmächtigte unterliegt keinerlei Kontrolle seiner Tätigkeit. Helfen Sie Ihren Vertrauenspersonen, indem Sie Ihre Vorstellungen und Pläne festlegen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Unfall oder Krankheit nicht verhindern.
Sie können aber dafür sorgen, dass in Ihrem Sinne gehandelt und entscheiden wird.