Testamentsvollstreckung
Streit vermeiden. Erben entlasten. Vermögen schützen.
Der Testamentsvollstrecker als Partner
des Erblassers und der Erben
Ein Testament reicht oft nicht aus.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfliehlt sich vor allem dann, wenn der Erblasser sicher stellen möchte, dass seine Anordnungen und Vermächtnisse auch tatsächlich erfüllt werden.
Bei großem Vermögen ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung unerlässlich.
Aber auch bei augenscheinlich intakten familiären Verhältnissen kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, wenn das Vermögen nicht "gerecht" aufgeteilt wird.
Testamentsvollstreckung bedeutet zunächst einmal
- die Entlastung der Erben bei der Erklärung der Erbschaftssteuern
- die Berechnung von Pflichtteilen
- Erfüllung von Vermächtnissen
Wir bieten Ihnen und den Erben einen umfassenden "Service aus einer Hand".
Wenn keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, die Ermittlung der Nachlassverhältnisse und die Verwertung des Nachlasses in fachkundige Hände zu legen. Bei unübersichtlichen Nachlässen ist eine Beschränkung der Erbenhaftung möglich.